Sie benötigen einen Energieausweis?
In Kooperation kümmern wir uns zeitnah um die Erstellung Ihres Energieausweises.
Für die Erstellung des Energieausweises fallen folgende Kosten an:
Bedarfs- / Verbrauchsausweis bis 10 Wohneinheiten 250 Euro inkl. MwSt.*
* In den Preisen sind die Anfahrtskosten für 10 Kilometern Fahrstrecke enthalten. Für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 0,65 Euro je Kilometer Fahrstrecke (An- und Abreise).
Wir bieten die Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäuden in Bochum, Essen, Herne, Hattingen, Dortmund, Gelsenkirchen, Witten und Castrop-Rauxel an.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Gewerbe oder Ihrem Gewerbeanteil im Gebäude? Sprechen Sie uns gerne an.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Tim Heinzer - geprüfter Energieausweis-Experte (Sprengnetter Akademie)
Weiterbildung: Link Geprüfter Energieausweis-Experte
Wann benötigt man welchen Energieausweis?
Tipps zum Energieausweis
Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand einer Immobilie. Er enthält Daten über die genutzten Energieträger, das Heizungssystem, die Energiekennwerte und die Energieeffizienzklasse einer Immobilie. Ein Energieausweis ist für die Vermietung und für den Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Der Energieausweis ist sozusagen ein energetischer Steckbrief einer Immobilie. Mit dem Energieausweis können sich Miet- und Kaufinteressenten einer Immobilie einen Eindruck von der Energieeffizienz einer Immobilie verschaffen.
Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises
Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz. Denn wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll, dann muss den Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen Anbieter bei Immobilienanzeigen Angaben zu Energiekennwerten und zur Energieeffizienzklasse machen, wenn ein Energieausweis vorliegt. Eigentümer, Verwalter und Makler müssen den Interessenten einen Energieausweis spätestens bei einer Besichtigung auszuhändigen. Wenn keine Besichtigung stattfindet, dann ist der Energieausweis immer auf Verlangen der Interessenten (in Kopie) vorzulegen.
Ein Energieausweis ist auch immer dann erforderlich, wenn eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus saniert werden soll. Ausnahmen von der Ausweichpflicht gibt es für Baudenkmäler oder kleine Immobilien mit weniger als 50 Quadratmetern. Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig. Bei Veränderungen der Bausubstanz ist nach bestimmten Voraussetzungen eine Neuausstellung vorzunehmen.
Kennzahlen eines Energieausweises
In der Regel wird ein Energieausweis für eine gesamte Immobilie und nicht einzelne Wohnungen erstellt. Zu den wesentlichen Kennzahlen eines Energieausweises gehören Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust, Energieeffizienzklasse und neuerdings auch Treibhausgasemissionen. Der Endenergiebedarf gibt dabei den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie an, wobei auch Energieverluste berücksichtigt werden. Mit Kenntnis des Endenergiebedarfs können die Brennstoffkosten ermittelt werden.
Beim Primärenergiebedarf wird zusätzlich auch noch der Aufwand berücksichtigt, der bei Beschaffung, Transport und Umwandlung der benötigten Energieträger anfällt. Dafür wird der Endenergiebedarf mit einem Korrekturfaktor multipliziert, dessen Wert vom Energieträger abhängt. Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärme über Wände, Dächer, Fenster und Türen verloren geht. Je geringer der Transmissionswärmeverlust ist, desto besser.
Die Angabe der Energieeffizienzklasse ermöglicht einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand einer Immobilie. Daraus lassen sich in Ansätzen ebenfalls die Energiekosten ableiten. In Zeiten des Kampfes gegen den Klimawandel sollen die Angaben zu Treibhausgasemissionen Interessenten dabei helfen, eine möglichst klimafreundliche Entscheidung für oder gegen eine Immobilie zu treffen.
Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis bestimmt den Energiebedarf anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in drei aufeinanderfolgenden Jahren, wobei das Ende des letzten Abrechnungszeitraums nur 18 Monate zurückliegen darf. Die Berechnung erfolgt anhand der Heizkosten- und Energieabrechnungen. Für die Ermittlung ist es wichtig, wie die Warmwasserbereitung erfolgt. Denn bei einer dezentralen Warmwasserbereitung ist der Energieverbrauch dafür nicht in den allgemeinen Verbrauchsdaten enthalten. Im Allgemeinen ist für den Verbrauchsausweis die Datenerhebung einfacher. Der Nachteil besteht darin, dass die Verbrauchswerte immer abhängig von individuellen Heizverhalten und auch der Anzahl der bisherigen Bewohner sind.
Der Bedarfsausweis dagegen bestimmt den Energiebedarf anhand der Eigenschaften der Immobilie (Baujahr, Zustand, Wärmedämmung) und des Heizungssystems sowie standardisierter Rahmenbedingungen hinsichtlich Klimadaten und Nutzerdaten. Vorteilhaft beim Bedarfsausweis ist, dass der Energiebedarf unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner berechnet wird. Der Nachteil des Bedarfsausweises liegt darin, dass bei der Erstellung viel Fachwissen und eine hohe Genauigkeit wichtig sind. Für Neubauten muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten von drei Jahren vorliegen. Der Bedarfsausweis ist objektiver hinsichtlich der Beurteilung des energetischen Zustands einer Immobilie.
Ausstellung eines Energieausweises
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur bestimmte Personen und Fachbetriebe berechtigt. Dazu gehören beispielsweise Energieberater, Bauingenieure und Architekten. Für die Erstellung eines Energieausweises müssen sie bestimmte Qualifikationen nachweisen, wobei für die Erstellung eines Bedarfsenergieausweises höhere Anforderungen als für die Erstellung eines Verbrauchsenergieausweises erfüllt sein müssen. Die genauen Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und dem Zustand der Immobilie.
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